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Vermögensauseinandersetzung

Eventuell bestehen im Falle der Trennung eines Paares und von Ehegatten auch gegenseitige Ansprüche resultierend aus gemeinsamernVermögenswerten. Dies ist eine Frage der Vermögensauseinandersetzung, bei der im Falle einer Ehe zu prüfen ist, ob sie in Konkurrenz zu Regelungen des Güterstandes oder anderen familienrechtlichen Regelungen stehen. Hierzu zählen Immobilien im Miteigentum, ein gemeinsames Bankkonto, wobei auch ein Einzelkonto darunter fallen kann, je nach dem, welche Einzahlungen von wem darauf erfolgt sind, aber auch Schulden.

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