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Umgangsrecht

Wie und im welchem Umfang bestehen Rechte des Elternteilsund Dritter auf Umgang mit dem Kind um im Umgang mit dem Kind? In welchem Umfang besteht die Pflicht, positiv auf das Kind einzuwirken, damit es Lust und Spaß am Umgang hat anstatt ihn zu verweigern? Umgang meint dabei nicht nur den persönlichen Kontakt durch zum Beispiel Besuche, sondern Umgang meint jede Form des Kontakts, somit auch den Kontakt per Brief, Telefon und vieles mehr.

Nehmen Sie Kontakt auf, wir beraten Sie gerne rund um das Umgangsrecht:

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