Laden...

Kinderzuschlag

Mit dem Kinderzuschlag haben geringverdienende Familien Anspruch auf eine zusätzliche, gezielte Förderung.

Der Kinderzuschlag (KiZ) nach § 6a Bundeskindergeldgesetz wurde mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) zum 1. Januar 2005 eingeführt. Es handelt sich dabei um eine gezielte Förderung von gering verdienenden Familien mit Kindern. Ziel ist es, mit dieser finanziellen Förderung den Bezug von Arbeitslosengeld II mit seinen negativen Auswirkungen zu ersparen.

Nehmen Sie Kontakt auf, wir beraten Sie gerne rund um den Kinderzuschlag:

[contact-form-7 id=“395″ title=“Kontaktformular“]