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Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist ein Vertrag zwischen Ehegatten. Er kann als sogenannter vorsorgender Ehevertrag geschlossen werden oder aber als sogenannte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Üblicherweise finden sich hier Regelungen zu:

  • dem Güterstand der Ehegatten, also zum Beispiel der Wechsel des Güterstandes von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung,
  • den Folgen des Wechsels oder der Beendigung des Güterstandes,
  • dem Versorgungsausgleich und
  • den Unterhaltsansprüchen wie zum Beispiel dem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

Aber auf diese Punkte muss ein Ehevertrag nicht beschränkt sein.

Im Gegenteil vielfach sind weiterführende Regelungen gewünscht oder sogar erforderlich. Das sind zum Beispiel die Auflösung von gemeinsam erworbenem Eigentum, die Regelung der Nutzung der Ehewohnung, von Haushaltsgegenständen, die Verteilung gemeinsamer Verbindlichkeiten oder die Lastentragung von Verbindlichkeiten, die für gemeinsame Zwecke begründet wurden. Es ist abhängig von der tatsächlichen Gestaltung oder der beabsichtigten Gestaltung der Ehe, was geregelt werden sollte und wie. Vielleicht tritt im Zuge der Erstellung des Ehevertrages die Frage nach einer erbrechtlichen Regelung oder einer Sorgerechtsverfügung auf. Oder es besteht das Bedürfnis nach einer weitergehenden Absicherung im Wege einer Leibrente.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Ehevertrag beliebig ausführlich und damit massgeschneidert für ihre Anforderungen und Lebensumstände sein kann. Wie? Nehmen Sie Kontakt auf, wir beraten Sie gerne rund um den Ehevertrag:

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