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SGB 8 Kinder- und Jugendhilferecht

 

SGB 8 allgemein

Das SGB 8 (korrekt: SGB VIII) regelt unter anderem die Leistungen der Jugendämter und weiterer Träger auch gegenüber jungen Menschen und deren Familien. Es beinhaltet aber auch Eingriffsnormen. Diese Eingriffe stehen im  Spannungsfeld insbesondere des Wächteramtes des Staates, dem Erziehungsrecht der Eltern und den Rechten des jeweils betroffenen Kindes.

Inobhutnahme

Liegt ein solch schwerwiegender Eingriff vor, so erfolgt die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Verwaltungsrechtsweg, falls notwendig auch vor dem Verwaltungsgericht. In jedem Fall sollte daher geprüft werden, ob zum Schutz der Rechte ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht und/ oder zeitgleich beim Familiengericht eingeleitet werden sollte.

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