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Über Kanzlei Kern

„Das Leben ist ein unteilbares Ganzes.“
Mahatma Ghandi

Ich bin Rechtsanwältin aus Überzeugung. In meiner täglichen Arbeit geht es darum, bei der juristischen Aufarbeitung des abgeschlossenen, gegenwärtigen und zukünftig zu erwartenden Sachverhalts das gesamte Familiensystem zu beachten, denn Familienrecht bedeutet vor allem Zukunftsgestaltung und die Erstellung eines neuen Lebensentwurfs. Rechtspolitische und rechtssoziologische Auswirkungen der Tätigkeit nicht nur meines Berufsstandes, sondern der Justiz insgesamt, beschäftigen mich.

Auch daher rührt meine Liebe zur Veröffentlichung von Aufsätzen, sei es eine Entscheidungsbesprechung, eine Glosse oder ein Aufsatz zu einem umstrittenen Thema. Die lehrende und vortragende Tätigkeit, aber auch die lernende, haben mir immer Freude bereitet. Es ist mir wichtig, den Anschluss an den Nachwuchs mit seinen neuen Vorstellungen zu halten, den juristischen Laien Berührungsängste zu nehmen und ihnen eine Vorstellung ihrer Eigenmächtigkeit zu geben, und mit dem erforderlichen Grad an Demut meine Tätigkeit auszuüben.

Rechtsanwältin Andrea Kern

Andrea Kern, Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsberatung und -vertretung

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten konsequent und engagiert, insbesondere in unseren Schwerpunktgebieten Familienrecht, Sozialrecht, Vertragsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht.

Hier greifen wir auf unsere Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten zurück unter Beachtung der Schnittstellen. Beispiele sind die Vermeidung von Doppelleistungen auf dieselbe Forderung an der Schnittstelle von Sozial- und Familienrecht, beispielsweise die Zahlung von Unterhalt und der Regress der Unterhaltsvorschusskasse wegen gewährten Unterhaltsvorschusses, die Durchsetzung von Forderungen aus dem Familienrecht nötigenfalls per Zwangsvollstreckung usw.

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Optimale Konfliktbewältigung

Unser Leistungsangebot zur Konfliktbewältigung beschränkt sich nicht auf die forensische Tätigkeit als Rechtsanwalt in- und ausserhalb des Gerichtssaals. Wir beraten umfassend über die Kompetenzen der verschiedenen Verfahren, der sich bietenden Möglichkeiten und Strategien. Dabei berücksichtigen wir in unserer Tätigkeit, dass ein Konflikt ein dynamischer Prozess ist.

Außergerichtliche Einigung

Missverständnisse, Fehleinschätzungen, verhärtete Fronten – es gibt eine Vielzahl an Gründen, die zu einem Konflikt und in der Folge zu einem Gerichtsverfahren führen können. Gerichtsverfahren kosten nicht nur Zeit, sondern auch Geld und “Nerven”. Die Erfahrung zeigt, dass mit dem Abschluss des Gerichtsverfahrens oder der juristischen Tätigkeit der eigentliche Konflikt nicht zwangsläufig befriedet ist. Das kann verschiedene Ursachen haben. Zum Beispiel ist das eigentliche Begehren nicht justiziabel, oder es sind Interessen von Menschen betroffen, die einem wichtig sind, aber im gerichtlichen Verfahren keine Rolle einnehmen (können).

Mit unseren Mandanten besprechen wir die Situation, erörtern Lösungsoptionen und ermitteln die optimale Konfliktlösung im Interesse unserer Mandantschaft. Nicht in allen Fällen ist das förmliche Gerichtsverfahren die optimale Lösung. Hier kann sich ein Mediationsverfahren als Alternative, aber auch als begleitendes Verfahren anbieten.

Mediation: Konfrontation versus Kooperation

Gerichtsverfahren bedeuten Konfrontation, Mediationsverfahren setzen auf Kooperation. Dabei ist Kooperation nicht als Fortführung des Streits mit anderen Mitteln, nur mit netten Worten, gemeint. Wir beraten unsere Mandanten und zeigen ihnen auf, welche Möglichkeiten sich bieten und welchen Nutzen die verschiedenen Vorgehensweisen bieten. Dreh- und Angelpunkt unserer Herangehensweise ist die zielführende und nachhaltige Lösung der Anliegen unserer Mandanten. In Abstimmung mit ihnen wählen wir aus den möglichen Verfahrensweisen individuell die optimalen Bestandteile aus.

Zur Person

  • ab 2004 Veröffentlichungen in Fachzeitschriften

  • bis 2009 selbständige Rechtsanwältin im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main
    Schwerpunkte: Strafrecht und Familienrecht

  • zeitweise zusätzlich mit einer Zweigstellenniederlassung im Oberlandesgerichtsbezirk Schleswig

  • außerdem:

    • Existenzgründergruppenberatung bei der IHK Kassel
    • Tätigkeit als Dozentin für das juristische Repetitorium Alpmann und Schmidt – zu den Themen Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckungsrecht in Kassel und Marburg an der Lahn – sowie Tätigkeit für das juristische Repetitorium hemmer
    • Unterstützung von Anwaltskanzleien in der Fall- und Mandatsbearbeitung, insbesondere im Familienrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
  • 2012 Erwerb des Fachanwaltstitels für Familienrecht

  • 2012 Abschluss der Mediatorenausbildung
    integrierte Mediation, www.in-mediation.eu

  • 2013 weiterer Schwerpunkt: Sozialrecht

  • bis 2019 selbständige Rechtsanwältin im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Schwerpunkte: Familienrecht, Sozialrecht, Mediation

  • ab 01.07.2019: selbständige Rechtsanwältin im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart

  • ab 01.01.2020: selbständige Rechtsanwältin im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamburg

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV), Hamburgischer Anwaltverein (HAV)

  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

  • Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV

  • Verein für Integrierte Mediation e.V., http://www.in-mediation.eu, bis 2017 Leiterin der Regionalgruppe Nord

Ihr Termin

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