Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten konsequent und engagiert, insbesondere in unseren Schwerpunktgebieten Familienrecht, Sozialrecht, Vertragsrecht und Zwangsvollstreckung.

Hier greifen wir auf unsere Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten und deren Schnittstellen zurück. Beispiele sind die Vermeidung von Doppelleistungen auf dieselbe Forderung an der Schnittstelle von Sozial- und Familienrecht, die Durchsetzung von Forderungen aus dem Familienrecht nötigenfalls per Zwangsvollstreckung usw.

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